Das Kohleausstiegsgesetz ist ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland. Wir schalten bis spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk ab. Außerdem stellen wir sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten. Der Kohleausstieg kann nur erfolgreich sein, wenn damit neue Zukunftsperspektiven und Chancen für die Beschäftigten einhergehen. Grundlage für den Ausstieg aus der Kohle sind die Beschlüsse der Kohlekommission. Diese beinhalten gesamtgesellschaftliche Kompromisse, die sehr viele unterschiedliche Interessen einbinden. Den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnen wir ab. Er hätte zur Folge, dass wir in dieser Wahlperiode keinen Kohleausstieg im Konsens beschließen können.
Dem Geschäftsordnungsantrag zur Änderung des Bundeswahlgesetz der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmen wir nicht zu, da die sehr deutliche Reduzierung der Zahl der Wahlkreise um 50 ab 2021, wie der vorliegende Entwurf es vorsieht, zu einer geringeren direkten Präsenz in den dadurch angewachsenen Wahlkreisen führen würde. Die Nähe der Bevölkerung zu den Abgeordneten ist für uns ein zentraler Aspekt, der durch eine solche Veränderung stark beeinflusst würde.
Bereits Anfang Juni hat die Koalition ein umfassendes Konjunkturpaket zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Nun geht es um das Gesetz über die begleitenden Maßnahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets und den zweiten Nachtragshaushalt 2020. Mit diesem Paket werden die Kommunen finanziell unterstützt, um die Folgen dieser schwierigen Zeit bewerkstelligen zu können. Weitere finanzielle Unterstützung bekommen der Gesundheitsfonds und die soziale Pflegeversicherung, die durch Beitragsmindereinnahmen und Mehrausgaben stark belastet sind. Daher stimmen wir der Beschlussempfehlung zu, die zur Umsetzung des Konjunkturpakets beiträgt.
Den Entschließungsantrag der AfD Fraktion zur Dritten Beratung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 sowie zum Gesetzesentwurf über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets und zur Beratung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses lehnen wir ab. Die darin enthaltenen Forderungen sind in unseren Augen nicht für die erfolgreiche Umsetzung des Konjunkturpaktes zur Bewältigung der Folgen für die Bevölkerung der Corona-Pandemie geeignet.
Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat zum Antrag der AfD zum Verbot der Antifa zu und lehnen somit den Antrag der AfD Fraktion ab. Es gibt keine „Antifa“-Organisation, die sich verbieten ließe. Der Begriff bezeichnet vielmehr antifaschistische Aktionen und Organisationen im Allgemeinen. Diese richten sich gegen Faschismus und sind Teil des demokratischen Prozesses.
Die Änderung der EU-Entsenderichtlinie hat ein klares Ziel: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Dabei geht es zum einen um die Durchsetzung fairer Wettbewerbsbedingungen und zum anderen um eine wirkungsvolle Bekämpfung von Lohndumping. Wir stimmen für das deutsche Gesetz zur Entsenderichtlinie, um die europäischen Vorgaben nun in nationales Recht umzusetzen. Damit werden der Schutz und die Rechte der Beschäftigten deutlich ausgeweitet und die im Gesetz aufgelisteten Arbeitsbedingungen gelten künftig für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen, sobald diese in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind.
Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo beteiligen. Der Einsatz trägt weiter zur Stabilisierung sowie zum Aufbau von Sicherheitsstrukturen im Kosovo bei und ist außerdem Teil der UN-Friedensregelung für den Kosovo auf Grundlage regelmäßiger Beschlüsse der NATO und einer Resolution des UN-Sicherheitsrates. Daher stimmen wir für die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes. Dieses Mandat ist das einzige, welches seit über zehn Jahren auf Wunsch der SPD konstitutiv behandelt werden muss und unterstreicht daher die Relevanz, die wir dem Bundestag bei der Frage über Bundeswehreinsätze zuschreiben.
Im Nahen Osten leistet die UN-Mission UNIFIL einen wichtigen Beitrag zur sicherheitspolitischen Stabilisierung der Region – insbesondere zur Absicherung der Waffenruhe zwischen Libanon und Israel und zur Stärkung der Souveränität und Stabilität des Libanon. Wir stimmen für die Verlängerung des Bundeswehrmandates, da das Deutsche maritime Engagement einen deutlich positiven Einfluss auf die Lage vor Ort hat. Auch weiterhin umfasst die Mission die Ausbildung der libanesischen Marine und dient als Kommunikationsplattform zwischen dem Libanon und Israel.
Die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM) ist eine Trainings- und Beratungsmission, die malische Streitkräfte schult, damit diese in Zukunft selbst für die Sicherheit in der Region sorgen können. Gerade die zunehmenden terroristischen Aktivitäten, die auch grenzüberschreitend stattfinden, machen die Verlängerung der Mission notwendig. Aus diesem Grund stimmen wir der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EUTM Mali zu. Die aktive Beteiligung in Kampfeinsätzen der Bundeswehr bleibt weiterhin ausgeschlossen.
Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu, die Beteiligung deutscher Streitkräfte in Mali an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) zu verlängern. Mali ist ein Kernland in der Sahelzone und spielt eine tragende Rolle für die Stabilität und Entwicklung der gesamten Region. Deutschland unterstützt dabei insbesondere die Waffenruhe und vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien. Außerdem stehen auch die Umsetzung des Friedensabkommens sowie die Förderung von Sicherheit, Stabilisierung und Schutz von Zivilpersonen im Fokus des deutschen Engagements.
Um weiterhin Piraterie vor der Küste Somalias einzudämmen und so die humanitäre Versorgung der Bevölkerung in Somalia, Äthiopien und im Jemen, Südsudan und Sudan über maritime Seewege durch das Welternährungsprogramm (WFO) der Vereinten Nationen sicherzustellen, stimmen wir der Verlängerung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU NAVFOR Somalia Operation ATALANTA zu, die durch die Europäische Union geführt wird. Diese Mission trägt einen wichtigen Teil zur Stabilität und Sicherheit der gesamten Region am Horn von Afrika bei.
Die Verordnungsermächtigung für das Bundesgesundheitsministerium nach dem Infektionsschutzgesetz ist bis März 2021 befristet. Die Entwicklung seit März hat zwar gezeigt, dass das Parlament zu jedem Zeitpunkt arbeitsfähig war. Wir können nötige Beschlüsse in einem geordneten Verfahren im Bundestag treffen. Es ist derzeit aber zu früh, die auf Basis dieser Verordnungen erlassenen Regelungen aufzuheben, denn die Pandemie ist noch nicht vorbei.
Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu und lehnen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Corona-Aufschlag der Grundsicherung ab. Die Corona-Krise stellt für alle eine Herausforderung dar. Mit dem Sozialschutzpaket II treffen wir weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung Erwerbsloser und sichern sie so ab, etwa durch die Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I und einen erleichterten Zugang zur Sozialhilfe. Zudem erleichtern wir den Zugang zu Leistungen für Bildung und Teilhabe. Für Kinder aus bedürftigen Familien ist das warme Mittagessen in Schule oder Kita dank der angepassten Leistungen für Bildung und Teilhabe gesichert. Damit sie in der aktuellen Situation mit Schließungen oder nur eingeschränktem Betrieb nicht darauf verzichten müssen, können die Kommunen das Mittagessen den Kindern nun auch flexibel auf anderen Wegen bereitstellen, wie z. B. durch Lieferung nach Hause oder zur Abholung.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu. Dies ist ein weiterer Schritt, um die mit der Corona-Pandemie verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. Mit dem zweiten Gesetz werden die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt. Dazu gehören die Verbesserung der epidemiologischen Überwachung sowie die Stärkung der öffentlichen Gesundheitsdienste. Darüber hinaus wird so die Grundlage für einen finanziellen Bonus der Beschäftigten in der Pflege geschaffen.
Um den negativen Folgen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken und die Wirtschaft zu unterstützen, hat sich die Eurozone auf Hilfsmaßnahmen geeinigt. Aus dem bereits bestehenden Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) soll es zusätzlich eine vorsorgliche Kreditlinie (ECCL) geben. Diese ist Teil eines europäischen Hilfsprogramms, das für den Wiederaufbau Europas mobilisiert wurde. So können an Mitgliedsstaaten des Euroraums, die unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, Kredite vergeben werden. Wir stimmen der Bereitstellung des ESM-Instruments ECCL Pandemic Crisis Support zu, denn die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind nicht auf eine unsolide Haushaltspolitik zurückzuführen und dürfen daher auch nicht instrumentalisiert werden.
Der Beteiligung der deutschen Bundeswehr an der durch die Europäische Union geführten militärischen Krisenbewältigungsoperation im Mittelmeer EUNAVFOR MED IRINI stimmen wir zu, um die Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen (VN) gegen Libyen zu unterstützen. In Libyen herrscht nach dem Sturz des Machthabers Muammar al-Gaddafi im Jahr 2011 ein Bürgerkrieg. Aufgrund der anhaltenden Verstöße Libyens gegen das Waffenembargo der VN, welches ein Ergebnis der Berliner Libyen-Konferenz im Januar 2020 gewesen ist, hat der Europäische Rat eine neue militärische Operation – EUNAVFOR MED IRINI – zur Implementierung des Waffenembargos mit deutscher Beteiligung beschlossen.
Die Corona-Krise betrifft uns alle und es ist ungewiss wie lange diese Situation noch andauern wird. Die Auswirkungen der Pandemie auf alle Bereiche der Gesellschaft erfordern umfangreiche staatliche Maßnahmen in erheblichem Umfang, sodass eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne des Grundgesetzes besteht. Diese beeinträchtigt die staatliche Finanzlage erheblich. Um die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie ergreifen zu können, stimmen wir für einen Nachtrag des Bundeshaushaltsplans auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, um Einkommen, Arbeitsplätze und die Wirtschaft als Ganzes zu stabilisieren – denn die Krisenbewältigung darf nicht an der Finanzierung scheitern.
Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zum Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte in Afghanistan zu. Als Teil der NATO-geführten RESOLUTE SUPPORT Mission zur Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte, leistet die Bundeswehr einen wichtigen Beitrag, um auf den bereits gemachten Erfolgen im Bereich Transport- und Versorgungsinfrastruktur, Bildung, Gesundheitsversorgung und Gesellschaft weiter aufzubauen und so auf Sicherheit, Menschenrechte und eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Afghanistan hinzuarbeiten.
Um der politischen Instabilität einzelner Staaten sowie dem maritimen Terrorismus im Mittelmeerraum entgegenzuwirken, stimmen wir auf Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN. Die Streitkräfte sind weiterhin für die Seeraumüberwachung, den Lagebildaustausch, die Beschränkung des Waffenschmuggels sowie den maritimen Kampf gegen den Terrorismus zuständig. Die Mittelmeerregion ist eine zentrale Ader des globalen Güterverkehrs sowie des Öltransports und somit auch für die NATO und ihre Mitglieder von elementarer Bedeutung.
Wir tragen eine humanitäre Verantwortung in Deutschland. Wir werden unserer Verantwortung gerecht und werden schutzbedürftige Asylsuchende aus Griechenland aufnehmen. Grundsätzlich ist es unbedingt erforderlich die europäische Flüchtlingspolitik und das gemeinsame Asylsystem neu auszurichten - denn nur dann können wir die Lage auf den griechischen Inseln dauerhaft verbessern. Dazu haben wir eigene Vorschläge für ein neues europäisches Asylsystem beschlossen. Daher stimmen wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat zu und lehnen den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab.
In mehreren Mitgliedstaaten der Union gibt es bereits Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern). Das reicht aus unserer Sicht nicht aus. Hinweisgeber sind nicht genug geschützt. Ein unzureichender Schutz in einem Mitgliedstaat dazu führt, dass Verstöße von Hinweisgebern eben nicht mehr gemeldet werden, obwohl auch die Interessen aller anderen Mitgliedstaaten betroffen sind und Verstöße gegen Umweltschutz, nukleare Sicherheit, Geldwäsche oder Finanzdienstleistungen nicht an nationalen Grenzen haltmachen. Daher haben wir den Antrag der AfD abgelehnt.
Wir wollen das bürgerschaftliche Engagement stärken, vor allem in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Zu diesem Zweck haben wir eine am selben Tag die Errichtung der „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ beschlossen und den Antrag der FDP abgelehnt.
Wir wollen das bürgerschaftliche Engagement stärken, vor allem in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Zu diesem Zweck haben wir die Errichtung der „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ beschlossen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteilsspruch vom 25. Juli 2018 (Urteil in der Rechtssache C-528/16) bestätigt hat, dass Organismen, die mit neuen Gentechnikverfahren hergestellt wurden, der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (sog. Freisetzungsrichtlinie) und damit dem Vierklang aus Risikobewertung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen. Die Grünen kritisieren nun, dass Industrieverbände, Unternehmen der Biotechnologie und Agrarindustrie sowie Teile der biotechnologischen Wissenschaften fordern, die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG zu lockern, um die Wirksamkeit des Urteils auszuhebeln. Mit dem Antrag der Grünen sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, konsequent dafür einzutreten, dass auch neue gentechnische Methoden, wie z. B. CRISPR/Cas, TALEN, ODM oder Zinkfinger-Nukleasen, unter dem Rechtsrahmen der Richtlinie 2001/18/EG verbleiben. Wir stehen hinter der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Es gibt in der SPD-Bundestagsfraktion keinen, der das Vorsorgeprinzip aufheben will. Insofern hat der Antrag keine Grundlage. Wir haben deshalb der Beschlussempfehlung zugestimmt und den Antrag abgelehnt.
Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Lebensrettung oder Linderung eines schweren Leidens. Viele Menschen, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, sterben, weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht. Die Anzahl von Organspendern reicht damit nach wie vor bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken. Mit der Widerspruchslösung möchte ich den knapp 10.000 Menschen in Deutschland helfen, die noch immer auf ein lebensrettendes Organ warten. Für mich bietet die Widerspruchslösung eine große Chance, mehr Menschen helfen zu können. Damit könnten wir die Zahl der Organspenden sicher am stärksten erhöhen. Zwanzig EU-Länder von insgesamt achtundzwanzig setzen diese Lösung bereits erfolgreich um. Die Reform der Zustimmungslösung kann aus meiner Sicht nicht zu der dringend nötigen Erhöhung der Organspenden führen. Ich habe daher gegen den Vorschlag gestimmt.
Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Lebensrettung oder Linderung eines schweren Leidens. Viele Menschen, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, sterben, weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht. Die Anzahl von Organspendern reicht damit nach wie vor bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken. Mit der Widerspruchslösung möchte ich den knapp 10.000 Menschen in Deutschland helfen, die noch immer auf ein lebensrettendes Organ warten. Für mich bietet die Widerspruchslösung eine große Chance, mehr Menschen helfen zu können. Damit könnten wir die Zahl der Organspenden sicher am stärksten erhöhen. Zwanzig EU-Länder von insgesamt achtundzwanzig setzen diese Lösung bereits erfolgreich um. Die reine Zustimmungslösung kann nicht den erstrebten Fortschritt liefern.
Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Lebensrettung oder Linderung eines schweren Leidens. Viele Menschen, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, sterben, weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht. Die Anzahl von Organspendern reicht damit nach wie vor bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken. Mit der Widerspruchslösung möchte ich den knapp 10.000 Menschen in Deutschland helfen, die noch immer auf ein lebensrettendes Organ warten. Für mich bietet die Widerspruchslösung eine große Chance, mehr Menschen helfen zu können. Damit könnten wir die Zahl der Organspenden sicher am stärksten erhöhen. Zwanzig EU-Länder von insgesamt achtundzwanzig setzen diese Lösung bereits erfolgreich um.
Die AfD fordert in ihrem Antrag eine erneute Abstimmung zum Mandat „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern“. Diesen lehnen wir ab. Wir unterstützen den Einsatz deutscher Streitkräfte zur Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe, um die Versöhnung im Irak und in Syrien zu fördern, ein Wiedererstarken des IS zu verhindern und eine Stabilisierung zu sichern.
Über die Bewaffnung von Drohnen ist eine ausführliche Debatte notwendig. Auf der einen Seite geht es um den Schutz unserer Soldaten, der mit bewaffneten Drohnen verbessert werden kann. Auf der anderen Seite stehen die Sorge und auch die Angst vor einer Entgrenzung durch Technik. Daher haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart: „Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Deutschen Bundestag zuleiten.“ Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag, keinerlei bewaffnete Drohnen zu beschaffen oder zu leasen und die Entwicklung und Beschaffung der „Eurodrohne“ zu stoppen. Wir lehnen eine übereilte Entscheidung ab. Wichtig ist es uns, dass zunächst eine ausreichende Würdigung, die der Brisanz des Themas gerecht wird, im Rahmen einer vertieften Debatte stattfindet.
Wir stimmen für die Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses, einen Antrag der FDP abzulehnen. Die FDP forderte in ihrem Antrag dazu auf, eine Beschaffung oder das Leasing von bewaffnungsfertigen Drohnen für die Bundeswehr im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel schnellstmöglich einzuleiten, um damit die Kampf- und Aufklärungsflugzeuge der Bundeswehr zu ergänzen und zum Teil zu ersetzen.
Über die Bewaffnung von Drohnen ist eine ausführliche Debatte notwendig. Auf der einen Seite geht es um den Schutz unserer Soldaten, der mit bewaffneten Drohnen verbessert werden kann. Auf der anderen Seite stehen die Sorge und auch die Angst vor einer Entgrenzung durch Technik. Daher haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart: „Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Deutschen Bundestag zuleiten.“ Wir lehnen eine übereilte Entscheidung ab. Wichtig ist es uns, dass zunächst eine ausreichende Würdigung, die der Brisanz des Themas gerecht wird, im Rahmen einer vertieften Debatte stattfindet.
Die Fraktion der FDP legt dar, dass der Wolf seit dem Jahr 2000 wieder in Deutschland heimisch ist. Dadurch wird aus Sicht der Fraktion der FDP die hiesige Weidetierhaltung zunehmend erschwert. Den Vorschlag, den Wolf in das BJagdG als jagdbare Tierart aufzunehmen, lehnen wir ab. Diese Maßnahme würde am Schutzstatus des Wolfes nichts verändern. Wir haben stattdessen mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz mehr Rechtssicherheit für die Entnahme von sog. Problemwölfen geschaffen, denn dort, wo diese ausreichende Herdenschutzmaßnahmen überwinden würden, müsse deren Entnahme rechtssicher und schnell erfolgen können. Der Wolf bleibt weiterhin eine strenggeschützte Art. Ausnahmen von diesem Schutz müssen gut begründet sein, was mit der Überarbeitung des BNatSchG sichergestellt wird.
Die Linke fordert insbesondere einen Rechtsanspruch auf vollumfängliche Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen bundeseinheitlich festzulegen. Dieser Antrag ist überflüssig, in den letzten Haushaltsberatungen wurden ausreichende Mittel, sowohl beim Bund als auch vor allem bei den Bundesländern, bereitgestellt.
Die vorgelegten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sehen Sonderregelungen für den Wolf vor, die aber in keiner Weise mit einer Absenkung des Schutzstandards für den Wolf und andere geschützte Arten einhergehen. Somit kann mehr Rechtssicherheit für die Entnahme von Problemwölfen geschaffen werden. Dort, wo Herdenschutzmaßnahmen von Wölfen überwunden werden, muss im Einzelfall eine Entnahme möglich sein. Durch die Verbesserung des Herdenschutzes und die vorgelegten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz schaffen wir die Voraussetzungen für ein harmonisches Zusammenleben von Wolf, Mensch und Nutztier.
Mit diesem Gesetzentwurf werden wichtige Anpassungen vorgenommen, um die Herausforderung der CO2-Reduktion bis 2030 entschlossen und gleichzeitig sozial ausgewogen anzugehen. Umweltfreundliches Verhalten wird somit steuerlich stärker gefördert. Dabei wird durch begleitende Regelungen erreicht, dass alle Bürgerinnen und Bürger diesen Veränderungsprozess mitgehen können. Wir setzten uns für ökologische Nachhaltigkeit im Einklang mit sozialer Ausgewogenheit ein. Insbesondere wird mit diesem Gesetz der Mehrwertsteuersatz auf Reisen mit der Bahn gesenkt, die Pendlerpauschale erhöht und die energetische Sanierung von Gebäuden besser gefördert.
Die AfD fordert, die Hisbollah in Deutschland zu verbieten. Wir sehen in dem vorgesehenen Betätigungsverbot für die Hisbollah insbesondere aufgrund ihrer fehlenden Vereinsstruktur die bessere Lösung. Deswegen haben wir der Beschlussempfehlung zugestimmt und der Ablehnung zugestimmt.
Die föderale Sicherheitsarchitektur Deutschlands kommt angesichts neuartiger Bedrohungslagen an ihre Grenzen. Es fehlt an effizient geordneten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der über 40 Behörden, die in Fragen der Inneren Sicherheit und der Terrorismusabwehr beteiligt sind. Zu oft sind zu viele Behörden zuständig, im Zweifel fühlt sich aber niemand verantwortlich. Deshalb befürworten wir, dass eine gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat neue Reformen der föderalen Sicherheitsarchitektur erarbeitet.
Die AfD fordert die unverzügliche und uneingeschränkte Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Wir lehnen eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die reichsten 10 Prozent ab. Gleichzeitig wollen wir 90 % der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlasten. Für diese wird der Solidaritätszuschlag abgeschafft.
Mit dem Bundeshaushalt 2020 stärken wir die soziale Teilhabe in unserem Land. Rund 150 Milliarden Euro und damit über 41 Prozent des gesamten Bundeshaushaltes setzen wir für soziale Teilhabe, stabile Renten und die Gestaltung des digitalen Wandels der Arbeitswelt ein.
Die AfD fordert dazu auf, den Haushaltstitel Einzelplan 14 - Beschaffung der European MALE RPAS Eurodrohne - um 150 Millionen Euro zu erhöhen. Dies lehnen wir ab.
Ich habe dem Haushaltsentwurf für den Einzelplan 04 zugestimmt.
Mit diesem Änderungsantrag fordert die AfD, dass die verbleibenden Mittel für die Klimaforschung und den Klimaschutz im Umweltbundesamt gestrichen werden. Wir nehmen den Klimaschutz ernst und lehnen diesen Antrag daher ab.
Dieser Gesetzentwurf setzt marktwirtschaftliche Anreize zur Reduzierung der Emissionen im Flugverkehr. Um den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zum klimafreundlichen Handeln zu ermuntern, soll das in besonders hohem Maße klima- und umweltschädliche Fliegen teurer werden.
Wir stimmen für die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, einen Antrag der AFD abzulehnen. Die AfD forderte Maßnahmen zum Tierschutz bei Lebendtiertransporten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen bereits jetzt geltendem Recht.
Wir stimmen für die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, einen Antrag der AFD abzulehnen. Der Antrag der AfD zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln enthielt keine konkreten Handlungsvorschläge.
Wir begrüßen den wichtigen Gesetzentwurf zur Masernimpfpflicht, da künftig jede Person einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität nachweisen muss, wenn sie in Gemeinschaftseinrichtungen arbeitet oder betreut werden muss. Die Impfquote der Zweitimpfung liegt weit unter 95 Prozent und muss dringend geschlossen werden. Das ist zwar ein Eingriff in die persönliche Freiheit, ist aber in Anbetracht des gesellschaftlichen Nutzens gerechtfertigt. Die Impfpflicht ist eine adäquate Maßnahme, um vor allem jene zu schützen, die aufgrund des Alters oder einer Erkrankung nicht geimpft werden können.
Wir unterstützen den Erhalt und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durch eine moderne Unternehmensbesteuerung.
Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu, einen Antrag der AfD abzulehnen. Die AfD forderte in ihrem Antrag die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Wir unterstreichen, dass eine vollständige Abschaffung auch für die einkommensstärksten zehn Prozent der Solidaritätszuschlags-Zahler zusätzlich rund elf Milliarden Euro jährlich kosten und lediglich die Nettoeinkommen von Spitzenverdienern und deren Sparquote weiter erhöhen würde, was keinerlei wirtschaftlich positive Impulse setzen würde. Insofern ist die teilweise Abschaffung der richtige Schritt. Deswegen haben wir uns der Beschlussempfehlung angeschlossen und der Ablehnung zugestimmt.
Die FDP fordert die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Das lehnen wir ab. Wir unterstreichen, dass eine vollständige Abschaffung auch für die einkommensstärksten zehn Prozent der Solidaritätszuschlags-Zahler zusätzlich rund elf Milliarden Euro jährlich kosten und lediglich die Nettoeinkommen von Spitzenverdienern und deren Sparquote weiter erhöhen würde, was keinerlei wirtschaftlich positive Impulse setzen würde. Insofern ist die teilweise Abschaffung der richtige Schritt.
Dieser Gesetzentwurf schlägt vor, den Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer abzuschaffen. Die Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer in der sogenannten Milderungszone werden ebenfalls, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung, entlastet. Die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist für uns der richtige Schritt.
Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Bagatellregelung beim Genehmigungsverfahren kleinflächiger Umwandlungen von Dauergrünland eingeführt. Damit soll der hohe Verwaltungsaufwand erleichtert werden und die Bagatellregelung praxisgerechter werden. Deshalb unterstützen wir diesen Gesetzentwurf.
In ihrem Änderungsantrag fordern die Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen eine Weidetierprämie einzuführen. Wir weisen darauf hin, dass über die zukünftigen Maßnahmen zur Förderung von Weidetieren wie Schafen und Ziegen in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Verhandlungen auf EU-Ebene zu diskutieren sein wird.
Die im Antrag genannten Zielkriterien zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität teilen wir, diese werden jedoch durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits erfüllt.
Die FDP fordert mit ihrem Änderungsantrag, die Grenze, ab der Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden können, auf 1000 Euro anzuheben. Diesen Antrag lehnen wir ab.
Der Antrag der FDP beschränkt sich auf die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen in der europäischen Landwirtschaft. Angesichts der Herausforderungen, vor der die Landwirtschaft steht, ist dies zu kurz gesprungen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.
Wir teilen die Einschätzung der AfD zum Krieg in der Ukraine nicht. Deswegen haben wir uns der Beschlussempfehlung angeschlossen und der Ablehnung zugestimmt.
Wir unterstützen den Einsatz deutscher Streitkräfte zur Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe, um die Versöhnung im Irak und in Syrien zu fördern, ein Wiedererstarken des IS zu verhindern und eine Stabilisierung zu sichern. Damit folgen wir der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses.
Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu, einen Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. In ihrem Antrag forderte die Fraktion DIE LINKE, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter in der Betriebskostenverordnung zu streichen.. Wir wollen im Rahmen der Grundsteuer-Reform bei sozialem Wohnungsbau, Genossenschaften und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften einen Abschlag auf die Steuermesszahl vornehmen. Dies ist ein richtiger Schritt zur Senkung der Nebenkosten.
Wir streben die Fortentwicklung der Grundsteuer im Rahmen eines wertabhängigen Modells an. Das wertabhängige Modell sorgt für Gerechtigkeit. Wir sind überzeugt, dass die jetzt vorgesehenen Bewertungskriterien zu einer deutlichen Vereinfachung beitragen.
Wir schließen uns der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur an, einen Antrag der Grünen abzulehnen. Mit einem Tempolimit könnten 1,2 Millionen Tonnen CO2 Einsparungen erzielt werden, ohne große Kosten zu verursachen. Zudem korrelieren die Erzeugung von Luftschadstoffen, der Lärm sowie die Sicherheit ebenfalls mit der gefahrenen Geschwindigkeit. Wir nehmen die Verkehrswende ernst und müssen deshalb über ein Tempolimit nachdenken. Wir stimmen mit dem Ziel des Antrags überein. Bedauerlicherweise ist es nicht gelungen, den Koalitionspartner zu überzeugen, dabei mitzugehen.
Im Rahmen einer humanitären Aktion forderte die Linke dazu auf, alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus den Hotspots der griechischen Ägäis-Inseln aufzunehmen, gegebenenfalls auch in Absprache mit anderen EU-Mitgliedstaaten. Ziel muss es für uns allerdings sein, die Lage für alle Asylbewerber in Griechenland schnellstmöglich zu verbessern. Einseitige Aufnahmeaktionen für bestimmte Gruppen sind für uns zu diesem Zeitpunkt keine Lösung.
Wir unterstützen die EU-Perspektive Albaniens und würdigen trotz aller Defizite die Reformanstrengungen des Landes. Der Beitrittsprozess ist ein entscheidender Motor für Reformen und Stabilität in der Region. Deutschland und die EU haben ein besonderes Interesse an der Stabilisierung und an gutnachbarschaftlicher Zusammenarbeit in der Region. Des Weiteren räumt Albanien dem EU-Annäherungsprozess eine sehr hohe Priorität ein, die wir unterstützen möchten.
Wir unterstützen die EU-Perspektive der Republik Nord Mazedonien und würdigen die Reformanstrengungen des Landes. Der Beitrittsprozess ist ein entscheidender Motor für Reformen und Stabilität in der Region. Deutschland und die EU haben ein besonderes Interesse an der Stabilisierung und an gutnachbarschaftlicher Zusammenarbeit in der Region, so dass wir diese unterstützen wollen.
Im Gegensatz zur AfD lehnen wir den deutsch-französischen Vertrag nicht ab.
Im Zentrum des ersten deutsch-französischen Vertrags von 1963 standen Aussöhnung und Begegnung. Dieser Auftrag bleibt weiter wichtig, der Élysée-Vertrag behält daher seine volle Geltung. Wir unterstützen, dass Deutschland und Frankreich vereinbaren, sich in allen Bereichen den Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu stellen. Die noch engere Zusammenarbeit mit unserem engsten Partner Frankreich erhält mit dem Vertrag von Aachen eine moderne und zukunftsweisende Grundlage.
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes und der Präsident des Bundesarchivs haben ein Konzept für die Zukunft der Stasi-Unterlagen vorgelegt. Ziele sind die dauerhafte Sicherung der Akten, nach Möglichkeit durch Digitalisierung, die Rekonstruktion der von Hand zerrissenen Materialien und die Rettung der Dokumente vor dem Verfall. Dazu wird die Stasi-Unterlagenbehörde in das Bundesarchiv eingegliedert. Unter seinem Dach soll die Behörde ihre Arbeit fortsetzen und die sichere Lagerung der Akten gewährleistet bleiben. Wir begrüßen das vorgelegte Konzept. Den Alternativvorschlag der AfD lehnen wir ab.
Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu, einen Antrag der FDP abzulehnen. 11 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen sind auf den Verlust der Wälder zurückzuführen. Die Bedeutung der Wälder spiegelt sich deshalb auch aktuell schon in der Klimafinanzierung der Bundesregierung wider. So stellt das BMZ 2 Milliarden Euro für 200 Waldinitiativen in mehr als 30 Ländern und Regionen, wie dem Amazonasbecken, dem Kongobecken und in Indonesien, bereit. Die aktuellen Projekte umfassen den Aufbau, den Schutz, aber auch die nachhaltige Nutzung und den Erhalt der Wälder. Der Antrag der FDP ist damit bereits umgesetzt.
Wir haben ein Klimapaket vorgelegt. Dagegen sind mit diesem Antrag keine Maßnahmen verbunden. Der Begriff löst nach unserer Auffassung in erster Linie Angst aus und trägt nicht zur Lösungsfindung bei. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag nicht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert sofort ein Kohleausstiegsgesetz vorzulegen. Wir sind allerdings der Meinung, dass die Reihenfolge des Vorgehens, zuerst ein Strukturstärkungsgesetz und danach ein Kohleausstiegsgesetz zu verabschieden, richtig ist. Es ist falsch erst Werke abzuschalten und danach zu schauen, welche Konsequenzen dies hat. Die Erfahrungen in den Regionen, in denen es zu Werftenschließungen gekommen ist, haben gezeigt, dass die Folgen des Strukturwandels ungenügend betrachtet worden sind. Deshalb unterstützen wir diesen Gesetzentwurf nicht.
Deutschland hat ein strategisches Interesse an einem dauerhaften Frieden und Stabilität im Nahen Osten. Mit Blick auf die Herausforderungen in der Region gilt es, den Libanon und andere Nachbarstaaten Syriens langfristig zu stabilisieren. Die Vereinten Nationen, und nicht zuletzt UNIFIL, leisten einen elementaren Beitrag zur Sicherheit und Stabilität der Region. Die Mission bleibt von zentraler Bedeutung für die Waffenruhe zwischen Libanon und Israel und für die Sicherheit im Libanon. Mit Blick auf die wichtige Rolle des Libanon für die Sicherheit in der Region und die sicherheitspolitischen Herausforderungen bleibt es von großer Bedeutung, die libanesische Marine in die Lage zu versetzen, ihre Seegrenzen langfristig selbständig zu überwachen. Die Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft ist daher weiterhin erforderlich.
Wir unterstützen den Prozess der Normalisierung der Beziehungen zwischen der Republik Kosovo und der Republik Serbien. Mit dem Bundeswehreinsatz unterstützen wir eine stabile Entwicklung in der Region und unterstreichen zugleich unser Bekenntnis zu den Verpflichtungen gegenüber der NATO und den Vereinten Nationen.
In diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung ging es um „eine gezielte und gesteuerte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt“. So sollte es darum gehen, dass beispielsweise die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit zum Teil abgeschafft wird, bei der sonst geprüft worden ist, ob ein bevorrechtigter Arbeitnehmer aus dem Inland oder der EU für eine Stelle in Frage kommt. Zudem sollen ausländische Fachkräfte eine Aufenthaltserlaubnis für maximal sechs Monate bekommen, um einen passenden Arbeitsplatz zu bekommen. So wird es in Zukunft möglich sein, dass qualifizierte Menschen Deutschland zur Arbeitssuche betreten können und dieser Arbeit auch nachgehen können.
Bei diesem Antrag der FDP-Fraktion ging es um die deutsche Klimaschutzpolitik. Dazu soll der europäische Emissionshandel (EU-ETS) gestärkt werden und bis Ende 2019 in Deutschland einbezogen werden und die Einbeziehung des Wärmesektors geprüft und umgesetzt wird. Mit der Ablehnung bin ich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefolgt. Wir glauben, dass man so hochkomplexe Probleme wie den Klimaschutz nicht mit so einfachen Maßnahmen, wie die FDP sie in diesem Antrag vorschlägt, nicht lösen kann.
Mit diesem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung illegale Beschäftigung bekämpfen und Schwarzarbeit mithilfe einiger Maßnahmen eindämmen. Dadurch sollt unter anderem verhindert werden, dass legale Arbeitsplätze durch Schwarzarbeit vernichtet werden und damit die Arbeitslosigkeit erhöht wird. Dafür wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) gestärkt. Diesem Antrag konnte ich guten Gewissens zustimmen.
Die umstrittene „Boycott, Divestment and Sanctions“(BDS)-Bewegung stand heute auf der Tagesordnung. Dazu gab es verschiedene Anträge der verschiedenen Fraktionen. Den Antrag der AfD-Fraktion und der Fraktion die Linken habe ich abgelehnt, jedoch dem der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt, der deutlich macht, dass die BDS-Bewegung in seiner Radikalität dafür sorgt, israelische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jüdischen Glaubens als Ganzes gebrandmarkt werden.
An diesem Tag haben wir eine umfassende Bafög-Reform verabschiedet, die vor allem eins bedeutet: Mehr Geld für die Studierenden. Wir haben mit diesem Gesetzesentwurf durchgesetzt, dass die Einkommensfreibeträge, die Bedarfssätze, der Wohnzuschlag sowie die Bafög-Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung um 1,3 Milliarden Euro bis 2021 erhöht werden und das sogar über unsere Forderung im Koalitionsvertrag hinaus. So wollen wir weiterhin dazu beitragen, dass Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Insgesamt bekommen mehr Menschen Bafög und es profitieren nicht nur Studenten, sondern auch Auszubildende. Gleichzeitig haben wir einen sog. Entschließungsantrag beschlossen, indem wir die Bundesregierung auffordern, dass die Bafög-Antragsstellung vereinfacht werden soll und mehr Öffentlichkeitsarbeit erfolgen soll, damit auch mehr Studierende Bafög in Anspruch nehmen. Außerdem soll sich die Bundesregierung für mehr studentischen Wohnraum einsetzen. Insgesamt also ein gutes Maßnahmenpaket, um die Situation der Studierende zu verbessern!
Der Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Somalia habe ich zugestimmt. Wie auch in der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses empfohlen, geht es bei diesem Einsatz der Bundeswehr darum, die schwache staatliche Struktur mit ihren inner- und zwischenstaatlichen Konflikten zu stabilisieren und für Sicherheit, Stabilität und Entwicklung zur sorgen. Die Versorgung der Bevölkerung wird durch maritime Transportwege gewährleistet. Dazu leisten wir als Europäische Union einen wichtigen Beitrag. Wir können schon Erfolge vorweisen, wie etwa die signifikante Zurückdrängung von Piraterie, sodass nur noch 400 anstatt 600 deutsche Soldatinnen und Soldaten am Horn von Afrika benötigt werden.
Auf Beschlussempfehlungen des Auswärtigen Ausschusses habe ich für die Verlängerung der UN-Mission MINUSMA und der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte gestimmt. Mali hat als Kernland der Sahelzone eine große Bedeutung für die Stabilität und Entwicklung der Sahelzone und ist somit wichtiges Ziel der deutschen Afrikapolitik. Bei der UN-Mission wollen wir zwischen den Konfliktparteien vermitteln und bei der Umsetzung eines Friedenabkommens helfen. Zusätzlich wollen wir die malischen Streitkräfte in die Lage versetzen selbständig für Sicherheit in der Region zu sorgen. Dabei geht es immer mehr um den Bereich der Beratung.
Mit diesem Antrag sollte die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, sich in den Verhandlungen des Rates der EU ausdrücklich für die Einführung einer umfassenden öffentlichen länderspezifischen Berichtserstattungspflicht von multinationalen Konzernen einzusetzen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses habe ich den Antrag abgelehnt, da unser Koalitionspartner, die CDU/CSU, diesen ablehnt, obwohl die SPD eigentlich für ein öffentliches Register von Konzernen, wie es in diesem Antrag gefordert wird, ist. Aufgrund der unterschiedlichen Meinungen muss sich die Bundesregierung jedoch in dieser Frage enthalten, was ich bedauere.
Mit dem Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion versuchte sie, den Solidaritätszuschlag auch für die Reichsten abzuschaffen. Wie auch die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses empfiehlt, habe ich den Gesetzesentwurf abgelehnt.
Mit diesem Antrag wollte die AfD-Fraktion die Bundesregierung auffordern, dass sie bei der Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes eine Protokollerklärung abgibt, in der die (völker-)rechtliche „Unverbindlichkeit“ bestätigt wird. Ich möchte, dass wir so bald wie möglich nationale Strategien entwickeln, um den UN-Migrationspakt umzusetzen. Deshalb habe ich den Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt.
Wir wollen neu errichtete Wohnungen bezuschussen um den Mietwohnungsneubau anzuregen. Die Grünen wollten mit ihrem Antrag eine Obergrenze für den Mietpreis steuerlich geförderter Wohnungen schaffen. Dies haben wir auch in der SPD-Fraktion diskutiert. Angesichts des Ziels einer einfachen und unbürokratischen Regelung und der bereits im Gesetzesentwurf bestehenden Regelung, dass Neubauten mit maximal 3000 Euro Herstellungs- und Anschaffungskosten gefördert werden sollen, bestehen aber genug Steuerungselemente um günstigen Wohnraum schaffen zu können. Deshalb haben wir uns für eine Ablehnung besagter Obergrenze ausgesprochen und ich habe den Antrag abgelehnt.
Mit dieser Änderung des Grundgesetzes wurde es dem Bund möglich, finanzielle Unterstützung auf kommunaler Ebene zu gewährleisten. Dabei ging es speziell um die Bereiche Bildung, Bau und Verkehr. Das oft genannte Kooperationsverbot wurde damit gelockert. Ich habe bei diese Abstimmung mit „Ja“ gestimmt, weil es auch Sache des Bundes sein muss, Schulen und Infrastruktur zu unterstützen. So wird es in Zukunft möglich sein, eine leistungsstarke und angemessene IT-Infrastruktur aufzubauen und bessere Ganztagsangebote an zu fördern. Gerade Duisburg mit seinen klammen Kassen wird die Gelder gut gebrauchen können.
Mit dieser Änderung des Grundgesetzes wurde es dem Bund möglich, finanzielle Unterstützung auf kommunaler Ebene zu gewährleisten. Dabei ging es speziell um die Bereiche Bildung, Bau und Verkehr. Das oft genannte Kooperationsverbot wurde damit gelockert. Ich habe bei diese Abstimmung mit „Ja“ gestimmt, weil es auch Sache des Bundes sein muss, Schulen und Infrastruktur zu unterstützen. So wird es in Zukunft möglich sein, eine leistungsstarke und angemessene IT-Infrastruktur aufzubauen und bessere Ganztagsangebote an zu fördern. Gerade Duisburg mit seinen klammen Kassen wird die Gelder gut gebrauchen können.
Im Dezember 2018 soll in Marrakesch der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ durch die UN-Mitglieder unterschrieben werden. Dazu benötigte die Bundesregierung die Zustimmung des Bundestages, die er auf Antrag der SPD- und CDU/CSU-Fraktionen erhielt, auch mit meiner Stimme. Mit Hilfe des UN-Migrationspaktes soll es möglich sein, Migration besser zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen, aber auch die Rechte von MigrantInnen zu schützen.
Eigentlich wollte die große Koalition das Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung verbieten. Zu diesem Zweck hatte der Bundestag eine Übergangszeit beschlossen, um die Voraussetzungen für ein komplettes Verbot zu schaffen, bei dem ausschließlich mit schmerzstillender Tiermedizin kastriert werden darf. Das Landwirtschaftsministerium hat die notwendigen Vorarbeiten nicht erledigt. Deswegen musste diese Übergangszeit bis Ende 2020 verlängert werden. Wir haben als Parlament dem Landwirtschaftsministerium vorgeschrieben, wie die Kastration mit Schmerzmitteln aussehen soll, und lassen uns halbjährlich von den Fortschritten berichten. Deshalb konnte ich dem Gesetzesentwurf zustimmen.
Die FDP wollte mit ihrem Antrag das Gesamtvolumen staatlicher Mittel für alle Parteien auf maximal 190 Millionen Euro begrenzen. Ich habe diesen Antrag abgelehnt, weil sie dem, was wir mit der Reform der Parteienfinanzierung beschlossen haben, diametral gegenüber steht.
Mit diesem Gesetz wurde der Haushalt für das Jahr 2019 beschlossen. Hier wurde vor allem der Bereich „Arbeit und Soziales“ gestärkt, die Personalausgaben im Allgemeinen erhöht und für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird eine höhere Summe zur Verfügung gestellt. Insgesamt sind die Investitionen gestiegen, damit werden die drängenden Probleme im Bereich der Infrastruktur, Bildung, Wohnen und Digitalisierung angepackt. Ich finde: ein guter Haushalt!
In dieser Sitzung haben wir über den Etat des Bundeskanzleramtes und das der Bundeskanzlerin im Bundeshaushalt 2019 abgestimmt. Ich habe für den Haushaltsplan gestimmt.
Mit dem Beschluss dieses Gesetzes haben wir sichergestellt, dass RenterInnen mit einer langjährigen Einzahlung ihrer Beiträge auch eine angemessene Rente aus der Rentenversicherung bekommen und die Beitragszahler nicht übermäßig belastet werden. Dazu haben wir die sog. doppelte Haltelinie eingebaut, welche bis 2025 das Rentenniveau bei 48% stabil halten wird und den Beitragssatz nicht über 20% steigen lässt.
Mit diesem Antrag der Fraktion die Linke sollte das Ziel der NATO-Mitgliedsländer, den Anteil für Rüstungsausgaben auf 2% des BIP anzuheben, abgelehnt und die Bundesregierung aufgefordert werden, die Zustimmung zu dem Beschluss der NATO öffentlich zurückzuziehen. Wie es auch die Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses vorsieht, habe ich den Antrag abgelehnt. Es ist wichtig, dass sich Deutschland gemäß seines politischen und wirtschaftlichen Gewichtes an der NATO beteiligt. Jedoch ist es auch wichtig zu betonen, dass eine Orientierung allein an der Wirtschaftsleistung wenig zweckmäßig ist und eine aufgabenkritischere Herangehensweise zweckmäßiger wäre. Mit den bereits vorhandenen Maßnahmen könnte man größere Anstrengungen unternehmen um die Fähigkeiten der Bundeswehr zu stärken.
Mit diesem Antrag der FDP-Fraktion zum Jahressteuergesetz 2018, welches die in diesem Jahr fachlich gebotenen und zwingend notwendigen Rechtsänderungen im Steuerrecht erreichen soll, wollte die FDP-Fraktion den Soli auch für die Reichsten abschaffen.
Mit dem Familienentlastungsgesetz möchten wir Familien stärken und entlasten indem wir die Steuerbelastung von Familien um etwa 9,8 Milliarden Euro entlasten. Ein „Tarif auf Rädern“, wie ihn die Fraktionen der AfD und FDP in ihren Änderungsanträgen fordern, ist nicht notwendig. Mit der bisherigen Praxis, regelmäßig Berichte über die kalte Progression zu erstellen und daraufhin die Tarife vorsorglich zu verschieben, sind wir gut gefahren.
Den gemeinsamen Antrag von Union und SPD habe ich mit meinem „Ja“ unterstützt. In diesem Antrag fordern wir, dass das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschuungsfreiheit gewahrt bleibt.
Mit diesem Antrag wollte die AfD-Fraktion die Bundesregierung auffordern, eine Überprüfung des europäischen Stickoxid-Grenzwertes für öffentliche Bereiche durchzuführen. Mit einem „Nein“ bin ich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefolgt. Es ist medizinisch nachgewiesen, dass eine Stickstoffbelastung zusammen mit einer Feinstaubbelastung dafür anfällige Menschen teils erheblichen Schaden zufügen kann. Eine sinnvolle Überprüfung muss so alle Luftschadstoffe und ihre Wechselwirkung betrachten und nicht nur, wie hier vorgesehen, einen Teil. Ich bin der Überzeugung, dass es richtig ist, die Menschen davor zu schützen und zwar auch mit der Einhaltung des Grenzwertes. Abgesehen davon, wäre eine Überprüfung auf EU-Ebene deutlich sinnvoller.
Dem Antrag der AfD-Fraktion zur Anpassung des Kindergeldes für im Ausland lebende Kinder habe ich, wie es der Finanzausschuss auch empfohlen hat, nicht zugestimmt. Mit diesem Antrag versucht die AfD-Fraktion Menschen gegeneinander auszuspielen. Tatsächlich beträgt die Steigung des Anteils der Auslandsüberweisung im Jahr 2017 nur 0,96% und geht zu 68% an Empfänger in direkt angrenzende Länder. Mit Steuer- und Sozialabgaben hat man auch ein Anrecht auf Kindergeld.
Dem Antrag der Bundesregierung und einer Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses habe ich zugestimmt. Bis zu 800 deutsche Soldatinnen und Soldaten können auch künftig dazu beitragen, den IS-Terror zu bekämpfen und den Irak zu stabilisieren. Wichtig zu sehen ist aber auch, dass es um die Zurückdrängung von Korruption, Misswirtschaft, systematische Ausgrenzung ethnischer und religiöser Gruppen und schlechte Regierungsführung gehe und dazu auch zivile Mittel genutzt werden.
Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zum Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts der Bundesregierung. Ich habe den Anträgen der Grünen-Fraktion nicht zugestimmt, da der Entwurf von Arbeitsminister Heil bereits einen guten Beitrag etwa zur Fachkräftesicherung oder Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern leistet.
Der Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion sieht vor, die demokratische Volksrepublik Algerien, das Königreichs Marokko und die Tunesische Republik als sichere Herkunftsstaaten einzustufen und damit das BAMF zu entlasten und Verfahren zu beschleunigen. Ich bin mit meiner Ablehnung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat gefolgt. Eine erneute Ablehnung dieser Änderung durch den Bundesrat erscheint wahrscheinlich. Außerdem sind Maßnahmen der Bundesregierung geplant, welche umfassender gestaltet ist. Ziel dieser Maßnahmen sind es, Verfahren zu beschleunigen, sowie die Aufenthaltsdauer derer, die keine Schutzbedürftigkeit haben, zu regeln und nicht, die Anerkennungsquoten zu senken. Dazu soll ein Einwanderungsgesetz auf den Weg gebracht werden.
Die Bundeswehr und die europäischen Partner sichern die Gewässer vor Somalia seit Jahren und können die Schiffe erfolgreich vor Piraten schützen. Damit diese wichtige Mission weiter gehen kann, habe ich der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zugestimmt (Drucksachen 19/1596 und 19/1833).
EUTM Mali ist eine Ausbildungsmission der EU. Die malischen Streitkräfte werden ausgebildet und befähigt, die territoriale Integrität Malis zu gewährleisten und ein sicheres Umfeld zu garantieren. Die Wiederherstellung eines dauerhaften Friedens in Mali ist ein für die Stabilität in der Sahel-Region wesentlicher Faktor. Damit helfen wir den Menschen vor Ort, bekämpfen Fluchtursachen und den internationalen Terrorismus.
Deshalb bin ich der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschuss (3. Ausschuss) gefolgt (Drucksachen 19/1597 und 19/1834).
Auch in Darfur ist die Lage der zivilen Bevölkerung kritisch. 2,3 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Menschenrechtsverletzungen gibt es in Darfur sowohl seitens der Regierung, als auch durch Terrororganisationen. Im Rahmen der UNAMID-Mission trägt die Bundeswehr zu Stabilisation, Überwachung, Begleitung der politischen Friedensbewegung und dem Schutz der Zivilbevölkerung bei.
Damit die Lage in Darfur nicht kritischer, sondern verbessert wird, habe ich der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zugestimmt. (Drucksachen 19/1096 und 19/1304)
Die Lage im Südsudan ist nach wie vor kritisch. 1/3 der Bevölkerung sind bereits auf der Flucht und Hilfsorganisationen warnen davor, dass bald 2/3 der Bevölkerung auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden. Es sind zwar nur wenige Soldat*innen der Bundeswehr im Einsatz, jedoch ist diese Unterstützung aus humanitärer Sicht notwendig. Die Bundeswehr hilft und schützt die zivile Bevölkerung. Außer Frage steht, dass eine politische Lösung erforderlich ist, bis dies jedoch nicht erfolgt ist, braucht es die Bundeswehr im Südsudan.
Ich bin mir diese Verantwortung bewusst und habe deshalb der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zugestimmt. (Drucksachen 19/1095 und 19/1303)
Bei der Abstimmung handelt es sich um die Verlängerung des NATO-Mandates SEA GUARDIAN. Bei diesem Mandat steht primär die Lieferung von Informationen über den Mittelmeerraum im Vordergrund. Unsere Verantwortung besteht darin, Menschen zu helfen, indem wir durch die Überwachung eine Vorsorge leisten, damit Schlepper und Schmuggler aufgehalten werden können.
Daher habe ich der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zugestimmt. (Drucksachen 19/1097 und 19/1302)
Die Lage im Südsudan verschlimmert sich stetig. Mittlerweile ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung auf Nahrungsmittelhilfen angewiesen und ein großer Teil sogar unmittelbar vom Hunger bedroht. Das hat zur Konsequenz, dass sich ein Drittel der südsudanesischen Bevölkerung auf der Flucht befindet. Die akute Not der Menschen im Südsudan erfordert sowohl humanitäre Hilfe, als auch einen militärischen Einsatz, um die Situation vor Ort zu stabilisieren.
Meine Stimme habe ich, wie vom Hauptausschuss empfohlen, für die Fortsetzung der Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan abgegeben. (Drucksachen 19/20 und 19/175)
Eine Präsenz von UNAMID-Kräften in Darfur ist auf absehbare Zeit unabdingbar. Es gibt mehr als 2,5 Millionen Binnenvertriebene sowie sich wiederholende lokale Auseinandersetzungen um Ressourcen und die Art der Landnutzung. Darüber hinaus sind über 2 Millionen Menschen auf eine reibungslose Lieferung von humanitärer Hilfe angewiesen, um überleben zu können.
Ich habe bei der Abstimmung über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation in Darfur mit „Ja“ gestimmt und bin damit der Empfehlung des Hauptausschusses gefolgt. (Drucksachen 19/19 und 19/174)
Die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung, der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte wurde vor kurzem durch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen aufgrund des eskalierenden Konflikts ausgesetzt. Die Ausbildungsleistung wird mittlerweile zwar wieder angeboten, dennoch muss es in der Zeit des Irak-Ausbildungsmandates zu einer sicherheitspolitischen Einschätzung vor Ort kommen sowie Anpassungen und Änderungen des Mandates geben. Der innerirakische Versöhnungsprozess sollte großen Schrittes voranschreiten und auch auf die Politik vor Ort müssen wir uns verlassen können, um dieses Mandat in Zukunft weiter zu unterstützen.
Ich bin mit meiner Stimme der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drucksachen: 18/9124 und 18/10094)gefolgt, die von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagene Verlängerung der Brennelementesteuer abzulehnen.
Der Antrag geht in einer richtige Richtung, auch ich bin der Meinung, dass wir die Brennelementesteuer mit den Laufzeiten der AKW verknüpfen sollten. Die dadurch entstehende Steuererhöhung konnte ich jedoch nicht mittragen.
Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Voreilige Neuzulassung von Glyphosat stoppen (Drucksache 18/7675) habe ich nicht zugestimmt.
Es handelte sich um einen extrem kurzfristig vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf dessen öffentliche Aussprache im Plenum die Grünen ausdrücklich verzichtet haben. Ich halte dieses Vorgehen für unparlamentarisch. Der Antrag namentlicher Abstimmung wird hier als ein Showinstrument zu Wahlkampfzwecken mißbraucht.