Donnerstag, 11. Juni 2009
Bärbel Bas freut sich über Urteil zur privaten Krankenversicherung
Die SPD-Bundestagskandidatin Bärbel Bas freut sich über das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das BVerG hatte die Klagen der privaten Krankenversicherungen gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz weitgehend zurückgewiesen. Die Klagen richteten sich insbesondere gegen den allgemeinen Basistarif, den die private Krankenversicherung seit der Reform
anbieten muss. „Das Urteil ist eine wichtige Stärkung für die Solidarität in unserem Sozialsystem“, erklärte Bärbel Bas. „Ich bin froh, dass die private Krankenversicherung jetzt den Basistarif anbieten muss. Für viele alte und kranke Menschen ist nun endlich der Weg in eine Krankenversicherung auch in der Privatversicherung möglich. Dafür hat die SPD lange gekämpft, denn wir wollen eine Krankenversicherung für alle Menschen in Deutschland.“
Bas begrüßt darüber hinaus, dass das Bundesverfassungsgericht die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen beim Wechsel eines Versicherten der privaten Krankenversicherung zu einer anderen privaten Kasse bestätigt hat. Bisher war es für Privatversicherte fast unmöglich ohne finanzielle Verluste den Anbieter zu wechseln. „Deshalb war es nur gerecht, den Privatversicherten diesen Wechsel, wie es ihn auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt, möglich zu machen“, so Bas. Mit Blick auf die Zeit nach der Bundestagswahl sagt Bärbel Bas aber auch: „Die SPD kämpft weiter für eine solidarische Bürgerversicherung und dafür will ich mich im Deutschen Bundestag besonders einsetzen.“