Der Bund fördert mit seinem Denkmalschutz-Sonderprogramm VII auch in diesem Jahr wieder die notwendige Sanierung Duisburger Bauwerke. Der Haushaltsausschuss hat dafür am 8. November insgesamt 727.000 Euro freigegeben. Ich habe mich im Vorfeld für die mittelalterliche Stadtmauer, den Korakran am Innenhafen, die Rheinkirche in Duisburg-Homberg und die Gebäude des ehemaligen Ausbesserungswerkes in Duisburg-Wedau eingesetzt. Diese Projekte werden nun gefördert.
Gute Nachricht für angehende Binnenschiffer und den Duisburger Hafen: Die Flachwasserfahrsimulator SANDRA wird mit 1.6 Mio. Euro fit für die Zukunft gemacht und auch der Hafen wird bedacht. Dies hat der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestags heute beschlossen.
Duisburg wird 2019 um 2.186.231,22 Euro bei der Gewerbesteuerumlage entlastet.Bereits ein Jahr früher als vorgesehen wird der "Fonds Deutsche Einheit" getilgt, die Kommunen müssen so einen Teil ihrer erhöhten Gewerbesteuerumlage nicht zahlen.
Gerade bei uns in Duisburg ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen immer noch viel zu hoch. Deswegen haben wir den Sozialen Arbeitsmarkt auf den Weg gebracht, um diesen Menschen wieder Perspektiven zu bieten. Am Montag, den 29. Oktober um 18 Uhr lade ich Sie zu einer Fraktion vor Ort-Diskussionsveranstaltung „Der soziale Arbeitsmarkt" in den Kleinen Prinz ein.
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, wird die Pläne zum Sozialen Arbeitsmarkt vorstellen. Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Duisburg, Astrid Neese, und der Vorstand der Wirtschaftsbetriebe Duisburg, Uwe Linsen, werden beschreiben, wie dieses arbeitsmarktpolitische Instrument in Duisburg umgesetzt werden kann. Im Anschluss sind alle Interessierten herzlich zur offenen Diskussion eingeladen. Mein Kollege Mahmut Özdemir rundet die Veranstaltung mit einem Schlusswort ab.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen und können sich im Wahlkreisbüro anmelden unter oder 48869630.
Heute wird der Deutsche Bundestag das GKV-Versicherentlastungsgesetz verabschieden. Ab dem 1. Januar 2019 wird die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Beschäftigten gezahlt, die Arbeitgeber übernehmen die Hälfte der Zusatzbeiträge. Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner werden dadurch insgesamt um rund 5 Milliarden Euro entlastet, wir sorgen für gerechte Beiträge.