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Mindestausbildungsvergütung

Auszubildende tragen mit ihrer Arbeit zur Wertschöpfung im Betrieb bei. Deshalb haben sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung, so wie es im Gesetz steht. Weil viele Auszubildende dennoch unfaire Verträge bekommen haben, haben wir mit der Mindestausbildungsvergütung eine neue Untergrenze geschaffen. Sie ist gestaffelt nach Ausbildungsjahr und wird künftig automatisch angehoben. Geltende Tarifverträge bleiben unangetastet. Diese können einen Standard in einer Branche setzen, der nicht um mehr als 20 Prozent unterschritten werden darf.

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Bärbel Bas, MdB
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11011 Berlin

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