Recht auf Weiterbildung

Recht auf Weiterbildung

Lebenslanges Lernen und beruflicher Neuanfang sind allzu oft noch leere Schlagworte. Das ändern wir: Wir schaffen ein Recht auf Weiterbildung und beruflichen Neustart in allen Lebensphasen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen auch dann noch einen ganz neuen Beruf lernen können, wenn sie 40 Jahre oder älter sind - mit unserem Modell der geförderten Bildungszeit und Bildungsteilzeit. Wer Bildungszeit oder Bildungsteilzeit beantragt, erhält ein Recht, sich von seinem Beruf freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit zu reduzieren. Die Bildungszeiten werden wir mit einer finanziellen Förderung ausgestalten, die Lohneinbußen während der Weiterbildung oder Umschulung angemessen kompensieren – und zwar lange genug, um anerkannte Abschlüsse zu erwerben. Bei den Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme werden wir diejenigen unterstützen, die die Mittel nicht oder nicht vollständig aus eigener Tasche aufbringen können.

Kontakt


Bärbel Bas, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Informationen


Soziale Medien


Webdesign: villaester.de