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Abgestimmt mit JA

Anpassungsverfahren §11 des Abgeordnetengesetzes

Der Sachverhalt, über den abgestimmt wurde ist nicht neu. Das Gesetz beschloss die Übernahme der bisher geltenden Regelungen. Demnach werden die Diäten der Abgeordneten zur Mitte des Jahres auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt errechneten Lohnentwicklungen angepasst.

Ich bin der Empfehlung des Hauptausschusses gefolgt. (Drucksache 19/236)
Am 23. Februar entscheiden Sie!
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