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Abgestimmt mit JA

Jahressteuergesetz 2022 (Artikel 29 und 40/ Gesetzentwurf)

Das deutsche Steuerrecht bedarf  verschiedener Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und zur Steuergerechtigkeit. Zudem soll durch das Jahressteuergesetz 2022 die Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen anhand der Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer geschaffen werden. Diese Maßnahmen befürworte ich.

Ich habe dem Gesetzentwurf daher zugestimmt.

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