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Abgestimmt mit JA

Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes (Bundesverfassungsgericht)

Das Bundesverfassungsgericht ist für unseren Rechtsstaat als Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unverzichtbar. Mit diesem fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf haben wir seine Handlungsfähigkeit im Grundgesetz verankert und es damit gegen Angriffe antidemokratischer und illiberaler Kräfte, wie sie in Polen oder Ungarn erfolgten, abgesichert.

Mit dem Gesetzentwurf werden die grundlegenden Strukturen des Bundesverfassungsgerichts, die bislang mit einem einfachen Gesetz geregelt sind, in das Grundgesetz aufgenommen, damit diese nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden können. Dabei handelt es sich u.a. um den Status des Gerichts, die Amtszeit der Richterinnen und Richter (12 Jahre) und ihre Altersgrenze (68 Jahre), den Aufbau mit zwei Senaten mit je acht Richterinnen bzw. Richtern, den Ausschluss der Wiederwahl nach zwölf Amtsjahren, die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl der Nachfolge, die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts und die Geschäftsordnungsautonomie.

Ich habe dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Am 23. Februar entscheiden Sie!
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