Grundgesetzänderung zu Schuldenregeln
Gemeinsam mit CDU/CSU und Grünen haben wir eine Grundgesetzänderung zu den Regelungen der Schuldenbremse vereinbart. Damit können nun essenzielle Vorhaben finanziert werden, die mit den derzeitigen Regelungen der Schuldenbremse nicht zu stemmen wären. Wir gewährleisten so die verlässliche Finanzierung unserer äußeren Sicherheit und ermöglichen Investitionen in die Modernisierung unserer Infrastruktur im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die außenpolitische Kehrtwende der neuen US-amerikanischen Regierung stellen die europäische und somit auch die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik vor große, neue Herausforderungen. Daher muss die mit der Zeitenwende eingeleitete Stärkung unserer Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit vertieft und fortgeführt werden. Mit dem Sondervermögen Bundeswehr haben wir bereits in die Ausstattung und Einsatzbereitschaft unserer Streitkräfte investiert. Mit den nun vorgenommenen Änderungen können wir die Modernisierung fortsetzen.
Hohen Investitionsbedarf gibt es auch bei unserer Infrastruktur: Studien beziffern den Investitionsbedarf für die kommenden zehn Jahre auf mehrere hundert Milliarden Euro. Infrastruktur ist ein maßgeblicher Standortfaktor. Mit einem Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro finanzieren wir Infrastrukturmaßnahmen und Investitionen in Richtung Klimaneutralität bis 2045. 100 Milliarden Euro davon fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Um auch Ländern und Kommunen notwendige Investitionen zu ermöglichen, sind 100 Milliarden Euro des Sondervermögens für Investitionen der Länder und Kommunen vorgesehen.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf drei Änderungen des Grundgesetzes vor:
Erstens fallen künftig alle Verteidigungsausgaben, die mehr als ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, nicht mehr unter die Schuldenregel. Damit erweitern wir den finanziellen Spielraum erheblich. Auch international ist das ein deutliches Signal, dass die Ertüchtigung der Bundeswehr umgesetzt wird. Dabei haben wir auch den Verteidigungsbegriff erweitert: Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste sowie die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten gehören auch dazu.
Zweitens wird den Ländern eine zusätzliche Kreditaufnahme ermöglicht. Künftig soll allen Ländern gemeinsam ein Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des BIP eingeräumt werden – unabhängig von der konjunkturellen Lage. Damit können die Länder mehr Kredite aufnehmen. Über die tatsächliche Nutzung dieses Spielraums und die konkrete Verwendung von entsprechenden finanziellen Mitteln entscheiden die Länder im Rahmen ihrer Haushaltsautonomie. Bislang hatte nur der Bund diesen strukturellen Spielraum.
Drittens soll der Bund ein Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die gesamtstaatliche Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 errichten können. Dieses wird von der Schuldenregel ausgenommen. 100 Milliarden Euro davon sind für den KTF vorgesehen. 100 Milliarden Euro erhalten die Länder für Investitionen in ihre Infrastruktur. Das Sondervermögen läuft über zwölf Jahre. Die Mittel dürfen erst verwendet werden, wenn die Investitionsquote im Kernhaushalt zehn Prozent beträgt – so stellen wir sicher, dass zusätzliche Investitionen finanziert werden. Damit lösen wir endlich den Investitionsstau in unserem Land auf. Für welche Zwecke die Mittel im Einzelnen verwendet werden, regeln wir im Laufe der kommenden Legislaturperiode.
Ich habe dem Gesetzentwurf zugestimmt. Zwei Änderungsanträgen der FDP-Fraktion habe ich nicht zugestimmt.