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Abgestimmt mit NEIN

Bevölkerungsschutzgesetz – Normenkontrolle

Ich habe den Antrag der Fraktion der AfD auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (Änderung des Infektionsschutzgesetzes) abgelehnt.

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