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Abgestimmt mit NEIN

„Zustrombegrenzungsgesetz“ der CDU/CSU-Fraktion

Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion fordert unter anderem das komplette Ende des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Unsere Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention schützen die Rechte von Kindern und Familien. Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern. Den Familiennachzug dauerhaft auszuschließen ist damit nicht vereinbar.

Für weitere Befugnisse für die Bundespolizei sind wir in der SPD offen. Allerdings sollten diese gemeinsam mit den Befugnissen diskutiert werden, die die CDU/CSU weiterhin im Bundesrat blockiert.

Ich habe gegen den Gesetzentwurf gestimmt.

Am 23. Februar entscheiden Sie!
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