Seit dem 1. Januar 2014 gilt die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die neue gemeinsame Marktorganisation sieht ein Instrumentarium außergewöhnlicher Maßnahmen zur Markstützung vor, um Marktstörungen, auch im Zusammenhang mit Tierseuchen und dem Vertrauensverlust der VerbraucherInnen infolge von Risiken für die menschliche, tierische oder pflanzliche Gesundheit und spezifische Probleme bewältigen zu können. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (Drucksachen
18/6160 und
18/6438) wurden die EU-Maßnahmen in Deutsches recht überführt. Alle Fraktionen im deutschen Bundestag haben dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt.