Skip to main content

Einnahmen und Ausgaben/ Steuerbescheide

Einnahmen und Ausgaben/ Steuerbescheide

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt. Bundestagsabgeordnete bekommen daher generell eine Entschädigung in Höhe von 10.591,70 Euro monatlich. In meiner Funktion als Präsidentin des Deutschen Bundestages erhalte ich die doppelte Summe, also 21.183,40 Euro. Diese Summe muss ich selbstverständlich voll versteuern.

Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an die Präsidentin des Deutschen Bundestages übermittelt. Der angepasste Betrag der Entschädigung wird in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Das Anpassungsverfahren bleibt für eine neue Wahlperiode nur wirksam, wenn der Deutsche Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss fasst. Wird innerhalb dieser Frist kein solcher Beschluss gefasst, gilt für die Entschädigung der letzte ermittelte Betrag, bis der Deutsche Bundestag das Anpassungsverfahren in einem Gesetz bestätigt oder ändert.

Um alle meine Aufgaben als Bundestagsabgeordnete effektiv erfüllen zu können, bekomme ich zudem eine sogenannte Amtsausstattung, aus der ich alle meine Ausgaben für die Arbeit im Wahlkreis (z. B. Kosten des Wahlkreisbüros, Zeitungen, Fachliteratur, Porto, Fahrkosten, Veranstaltungen usw.) sowie den erforderlichen zweiten Wohnsitz in Berlin bezahle. Um den teuren Verwaltungsaufwand von Einzelabrechnungen zu sparen, wird die Amtsausstattung in Form einer Kostenpauschale gezahlt. Diese Pauschale beträgt 4.725,48 Euro und wird zum 1. Januar jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben. Höhere Ausgaben werden nicht erstattet und können auch nicht steuerlich abgesetzt werden. Durch mein Amt als Bundestagspräsidentin bekomme ich zudem eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.023 Euro. Eine private Nutzung des Dienstwagens verringert meine Entschädigung um 1.181,37 Euro.

Zudem steht mir ein monatliches Budget von 23.205  Euro für mein Team in meinem Abgeordnetenbüro und ein jährliches Budget von 12.000 Euro für meine Sachleistungen (z.B. Büromaterial, Briefpapier oder Kosten für Mobilfunk- und Festnetzverträge) zur Verfügung. Diese Summen werden nicht in bar ausgezahlt, sondern über die Bundestagsverwaltung verrechnet. Was ich im Laufe eines Jahres nicht ausgebe, fließt zurück in die Staatskasse.

Fast alle Abgeordneten haben „Nebenjobs", aber bei weitem nicht alle Nebenjobs bringen auch Nebeneinkünfte. Ich bin ehrenamtliches und engagiertes Mitglied in vielen Vereinen, habe aber nur eine bezahlte Nebentätigkeit: Als Mitglied des Aufsichtsrates der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH erhalte ich eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von 7.500 Euro pro Jahr plus 150 Euro pro Aufsichtsratssitzung als Sitzungsgeld. Bei HKM sitze ich für die Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat und Erfahrungen aus der Berufswelt sind für den Praxisbezug der Politik wichtig. Alle Nebenjobs sind dem Deutschen Bundestag anzuzeigen und dieser veröffentlicht alle Nebeneinkünfte ab 1000 Euro.

(Sämtliche Angaben zu den Entschädigungen und Pauschalen: Stand 1. Juli 2023).

Ausführliche Informationen zu den Entschädigungen für Bundestagsabgeordnete finden Sie auch hier auf der Homepage des Deutschen Bundestages.

Steuerbescheide:

Kontakt


Bärbel Bas, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Soziale Medien


Webdesign: villaester.de