Mit meiner Stimme bin ich der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, dem ich ja auch selbst angehöre, gefolgt. Mit der 4. AMG-Novelle hat der Deutsche Bundestag diverse Anpassungen vorgenommen, um die EU-Verordnung Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln in deutsches Recht zu überführen.
Zu dem strittig diskutierten Passus über die gruppennützige Forschung an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen habe ich bei der entsprechenden namentlichen Abstimmung vom 09.11.2016 meine Beweggründe ausführlich dargestellt. (Drucksachen
18/8034,
18/8333,
18/10056 und
18/10280).