Nur mit dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung kann auf Dauer die Finanzierung der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Entsorgung der radioaktiven Abfälle sichergestellt werden. Durch die Verpflichtung für betroffene Unternehmen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzuzahlen, können die finanziellen Risiken für Staat und Gesellschaft minimiert werden. Der Möglichkeit, die Betreiberunternehmen von Kernkraftwerken bankrottgehen zu lassen, um somit die Kosten für den Atomausstieg zu umgehen, konnte durch dieses Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden. Damit ist klar: Die Kernkraftwerkbetreiber können sich nicht mehr aus der Verantwortung stehlen.
Daher bin ich mit meiner Stimme den Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) gefolgt und habe dem Antrag (Drs.:
18/10469 und
18/10671) zugestimmt.