In der DDR erhielten Krankenschwestern und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens bei der Altersversorgung einen besonderen Steigerungsbeitrag von 1,5 Prozent des Durchschnittsverdienstes, welcher im Zuge der Deutschen Einheit abgeschafft wurde. Warum aufgrund dieser Tatsache eine Besserstellung der Renten von Krankenschwestern allein durch ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe vollzogen werden soll, bleibt mir allerdings schleierhaft.
Daher bin ich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales gefolgt und habe mit JA und damit gegen den Antrag (Drs.:
18/8612 und
18/10779) der Fraktion DIE LINKE gestimmt, der eine Berücksichtigung des Steigerungsbetrags bei der Berechnung der Rente von ehemaligen DDR-Krankenschwestern vorsah.