Der Antrag (Drs.:
18/9790 und
18/10658) der Fraktion DIE LINKE forderte eine Rückabwicklung des Kaufvertrages über das Dragoner-Areal zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und einem österreichischen Investor. Stattdessen sollte das Grundstück dem Land Berlin zum Verkauf angeboten werden, damit es auf diesem Sozialwohnungen bauen kann.
Da der Finanzausschuss des Bundesrats sich gegen den Verkauf ausgesprochen hat und der Kaufvertrag somit bei der Abstimmung im Bundesrat abgelehnt wurde, hat die BImA von ihrem bedingungslosen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht und ist von dem Verkauf des Areals zurückgetreten. Darüber hinaus hat der Berliner Senat das Grundstück zum Sanierungsgebiet erklärt, wodurch dem Land Berlin ab sofort ein Vorkaufsrecht zusteht. Da sich das Land Berlin und der Bund zum Zeitpunkt der Abstimmung in Verkaufsgesprächen befanden, ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE folglich gegenstandslos geworden. Daher habe ich der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zugestimmt und den Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.