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Abgestimmt mit JA

Erstes Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes / Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

Durch das im September 2015 eröffnete Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland war der Bund dazu gezwungen, Änderungen an der zuvor im Bundestag beschlossenen PKW-Maut vorzunehmen. Die von der EU-Kommission beanstandeten Mängel sollten mit den beiden jetzt vorgelegten Gesetzentwürfen der Bundesregierung behoben werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat der SPD dabei versichert, dass die neuen Gesetzentwürfe mit Europarecht konform sind und es zu keiner Mehrbelastung für deutsche PKW-Halterinnen und -Halter kommen wird.

Trotzdem teile ich die Bedenken des Bundesrates, dass die Einführung der PKW-Maut zu Umsatzeinbußen in grenznahen Regionen führen könnte. Umso bedauernswerter ist es, dass der Vorschlag der SPD auf einen Verzicht der Entrichtung der Infrastrukturabgabe auf bestimmten Autobahnabschnitten an dem Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist. Auch was die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Einnahmen durch die PKW-Maut anbelangt, habe ich weiterhin meine Bedenken. Daher haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion von Wolfgang Schäuble persönlich bestätigen lassen, dass es keine Zweifel an den voraussichtlichen Einnahmen durch die PKW-Maut gibt. Sollte sich die PKW-Maut dennoch negativ auf die Grenzregionen auswirken und die Einnahmen nicht den Erwartungen entsprechen, haben wir in der nächsten Legislaturperiode die Gelegenheit dazu, die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

Dass die PKW-Maut schon von Beginn an kein Herzensanliegen der SPD war, ist kein Geheimnis. Sie ist aber das einzige wirkliche Wunschprojekt der CSU. In den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU 2013 haben wir ein Gesamtpaket ausgehandelt, in dem viele Forderungen der SPD wie beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Rente mit 63, die Entlastung der Kommunen oder die Frauenquote umgesetzt worden sind. Andererseits hat sich die SPD im Gegenzug dazu bereit erklärt, dem Vorhaben von CDU/CSU zur Einführung einer PKW-Maut zuzustimmen. Daher habe ich den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes (Drs.: 18/11237, 18/11536 und 18/11646) sowie des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (Drs.: 18/11235, 18/11560 und 18/11643) zugestimmt. Denn für mich und die gesamte SPD-Bundestagsfraktion gilt: Wir stehen zu unserem Wort und zum Koalitionsvertrag.

Eine ausführlichere Erklärung bezüglich meiner Abstimmung zur PKW-Maut finden Sie hier: http://baerbelbas.de/themen/magazin/85-aktuelle-news/1217-persoenliche-erklaerung-zur-abstimmung-ueber-pkw-maut.html

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Bärbel Bas, MdB
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