Ziel ist die vollständige Angleichung der Rentenwerte in Ost und West. Ab dem 1. Juli 2024 sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Ost und West ein einheitlicher gesamtdeutscher aktueller Rentenwert und ab dem Jahr 2025 einheitliche gesamtdeutsche Rechengrößen (Durchschnittsentgelt, Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze) gelten. Auch die Werte in der gesetzlichen Unfallversicherung und der Alterssicherung der Landwirte sollen vereinheitlicht werden.
Ich habe meine Stimme, wie vom Ausschuss Arbeit und Soziales empfohlen, für den Abschluss der Rentenüberleitung abgegeben (Drucksachen
18/11923 und
18/12584) und somit ein gerechteres Verhältnis zwischen Ost und West geschaffen.