Mit dem Beschluss dieses Gesetzes haben wir sichergestellt, dass RenterInnen mit einer langjährigen Einzahlung ihrer Beiträge auch eine angemessene Rente aus der Rentenversicherung bekommen und die Beitragszahler nicht übermäßig belastet werden. Dazu haben wir die sog. doppelte Haltelinie eingebaut, welche bis 2025 das Rentenniveau bei 48% stabil halten wird und den Beitragssatz nicht über 20% steigen lässt.