Mit dieser Änderung des Grundgesetzes wurde es dem Bund möglich, finanzielle Unterstützung auf kommunaler Ebene zu gewährleisten. Dabei ging es speziell um die Bereiche Bildung, Bau und Verkehr. Das oft genannte Kooperationsverbot wurde damit gelockert. Ich habe bei diese Abstimmung mit „Ja“ gestimmt, weil es auch Sache des Bundes sein muss, Schulen und Infrastruktur zu unterstützen. So wird es in Zukunft möglich sein, eine leistungsstarke und angemessene IT-Infrastruktur aufzubauen und bessere Ganztagsangebote an zu fördern. Gerade Duisburg mit seinen klammen Kassen wird die Gelder gut gebrauchen können.