In diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung ging es um „eine gezielte und gesteuerte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt“. So sollte es darum gehen, dass beispielsweise die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit zum Teil abgeschafft wird, bei der sonst geprüft worden ist, ob ein bevorrechtigter Arbeitnehmer aus dem Inland oder der EU für eine Stelle in Frage kommt. Zudem sollen ausländische Fachkräfte eine Aufenthaltserlaubnis für maximal sechs Monate bekommen, um einen passenden Arbeitsplatz zu bekommen. So wird es in Zukunft möglich sein, dass qualifizierte Menschen Deutschland zur Arbeitssuche betreten können und dieser Arbeit auch nachgehen können.