Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu, einen Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. In ihrem Antrag forderte die Fraktion DIE LINKE, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter in der Betriebskostenverordnung zu streichen.. Wir wollen im Rahmen der Grundsteuer-Reform bei sozialem Wohnungsbau, Genossenschaften und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften einen Abschlag auf die Steuermesszahl vornehmen. Dies ist ein richtiger Schritt zur Senkung der Nebenkosten.