Dieser Gesetzentwurf schlägt vor, den Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer abzuschaffen. Die Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer in der sogenannten Milderungszone werden ebenfalls, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung, entlastet. Die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist für uns der richtige Schritt.