Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu. Dies ist ein weiterer Schritt, um die mit der Corona-Pandemie verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. Mit dem zweiten Gesetz werden die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt. Dazu gehören die Verbesserung der epidemiologischen Überwachung sowie die Stärkung der öffentlichen Gesundheitsdienste. Darüber hinaus wird so die Grundlage für einen finanziellen Bonus der Beschäftigten in der Pflege geschaffen.