Feststellung des Fortbestandes der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Wir stellen ferst, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARSCoV-2 für die Bundesrepublik Deutschland festgestellt hat, fortbesteht.