Die Beschränkungen im Zuge der COVID-19-Pandemie stellen die Durchführbarkeit von Versammlungen der Parteien zur Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl 2021 in Frage. Es soll darum durch Rechtsverordnung ermöglicht werden, die Kandidatenaufstellungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag angesichts der Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie ausnahmsweise abweichend von den wahlrechtlichen Bestimmungen der §§ 21 und 27 des Bundeswahlgesetzes ohne Versammlungen durchzuführen. Ich habe dieser Verordnung zugestimmt.