Die epidemisch Lage ist bis zum 31. März 2021 befristet. Angesichts der nach wie vor dynamischen Lage im Hinblick auf die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit COVID-19 ist es notwendig, die Geltung der Regelungen und Maßnahmen über den 31. März 2021 zu verlängern. Deshalb habe ich der Verlängerung der epidemischen Lage zugestimmt.