Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschloss der Deutsche Bundestag aufgrund der außergewöhnlichen Notsituation durch die fortbestehende Corona-Pandemie gemäß der Ausnahmeregelung des Artikels 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes, die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Grundgesetzes zulässige Kreditobergrenze um 213,294 Mrd. Euro zu überschreiten. Ich habe dieser Aussetzung der Schuldenbremse zugestimmt.