Gerichtsvollzieher sind in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt von Schuldnern oder von dritten Personen körperlich angegriffen und erheblich – zum Teil sogar tödlich – verletzt worden. Dabei hat sich gezeigt, dass zwar in vielen Fällen im Vorfeld der Vollstreckungshandlung polizeiliche Erkenntnisse über eine bestehende Gefahr vorgelegen haben, Gerichtsvollzieher hierüber jedoch nicht informiert waren. Ziel des Gesetzes ist es, dieses Informationsdefizit zu reduzieren und dadurch den Gerichtsvollziehern eine bessere Einschätzung zu ermöglichen, ob polizeiliche Unterstützung bei der Vornahme einer Vollstreckungshandlung erforderlich ist. Gleichzeitig sollen die rechtlichen Möglichkeiten für Gerichtsvollzieher, um polizeiliche Unterstützung nachzusuchen, erweitert werden.
Ich habe dieser Regelung zugestimmt.