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Abgestimmt mit JA

Änderung des Atomgesetzes

Ich habe der Änderung des Atomgesetzes zugestimmt: Mit dem Gesetz sollen die in jahrzehntelanger Praxis entwickelten und bewährten Grundlagen des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter – kurz SEWD – auf Gesetzesebene konkretisiert und klargestellt werden Der atomrechtliche Funktionsvorbehalt und dessen Umfang wird gesetzlich normiert. Durch die gesetzliche Verankerung des atomrechtlichen Funktionsvorbehalts der Exekutive im Atomgesetz wird die Zielsetzung erreicht, eine abschließende gerichtliche Bewertung, trotz eingeschränkter Aktenvorlage, möglich zu machen. Zudem werden durch eine solche Regelung verfassungsrechtliche Risiken vermieden. Weitere Regelungen umfassen insbesondere eine Klarstellung der Verantwortlichkeit für die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes, eine Klarstellung der behördlichen Verantwortlichkeiten bei der Festlegung der zu unterstellenden Einwirkungen und der hiergegen zu ergreifenden Maßnahmen des Genehmigungsinhabers sowie Grundsätze für die Festlegung der Maßnahmen des Genehmigungsinhabers.

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