Mit dem Lieferkettengesetz nehmen wir Unternehmen in die Verantwortung, Menschenrechte einzuhalten. Damit übernehmen wir Verantwortung für unser Handeln in der Welt. Es ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinder- und Sklavenarbeit.
Im parlamentarischen Prozess konnte die SPD das Gesetz noch klarer machen und verschärfen. Wenn ausländische Unternehmen Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen in Deutschland haben, fallen jetzt auch diese unter das Gesetz. Das Lieferkettengesetz betrifft ab Januar 2024 Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten. Davor ist ein Übergangszeitraum vorgesehen: ab dem 1. Januar 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern.
Der Betriebsrat als zentrales Vertretungsorgan der Belegschaft bekommt ein zusätzliches Mitberatungsrecht. Und zuletzt konnte durchgesetzt werden, dass ausländische Konzerntöchter deutscher Unternehmen zum Geschäftsbereich des Mutterkonzerns zählen. Damit haben wir ein scharfes Schwert gegen die Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern weltweit geschaffen.
Das Lieferkettengesetz ist uns ein außerordentlich wichtiges Anliegen. Wir konnten wichtige Punkte gegen die Union durchsetzen. Darum freue ich mich sehr darüber, dass wir das Gesetz nach langen und zähen Verhandlungen auf den letzten Metern dieser Legislaturperiode beschlossen haben.
Mit dem deutschen Sorgfaltspflichtengesetz haben wir das weltweit stärkste Lieferkettengesetz eingeführt. Nun ist es an der EU nachzuziehen und ein europäisches Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen, um europaweit ein Zeichen für Menschenrechte und gegen Ausbeutung zu setzen.