Das Insektenschutzgesetz ist das zentrale naturschutzpolitische Vorhaben dieser Legislaturperiode. Insekten spielen als Bestäuber, aber auch als Nahrung von Vögeln und Fledermäusen eine wichtige Rolle in den verschiedensten Ökosystemen. Abnehmende Insektenbestände durch den Verlust und die Verschlechterung von Insektenlebensräumen und die Anwendung von Pestiziden, aber auch durch Lichtverschmutzung erfordern dringendes Handeln.
Das Insektenschutzgesetz weitet den gesetzlichen Biotopschutz auf „artenreiches Grünland“, „Streuobstwiesen“, „Steinriegel“ und „Trockenmauern“ aus, der Biozideinsatz wird in vielen Schutzgebieten eingeschränkt. Die Lichtverschmutzung in Schutzgebieten wird durch ein Verbot der Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungs-anlagen minimiert und mit „Natur auf Zeit“ können temporäre Insektenlebensräume, die z.B. beim Rohstoffabbau entstehen, für 15 Jahre erhalten werden.
Mit einem Änderungsantrag wird außerdem noch die vierte Tranche des Nationalen Naturerbe mit zusätzlichen 8.000 Hektar für den Naturschutz gesichert
Im Änderungsantrag wird auch insbesondere auf die Anliegen der Landwirtschaft eingegangen. Die vorrangige Prüfung von freiwilligen Leistungen und die Möglichkeit, Länderöffnungsklauseln oder Ländermodelle wie „Runde Tische“ oder den „Niedersächsischen Weg“ zu nutzen, wurde im Gesetz noch einmal verstärkt.
Es ist ein Erfolg, dass wir das wichtige Leuchtturmprojekt „Insektenschutz“ und die Ausweitung der Flächen für das Nationale Naturerbe gegen den Widerstand der Agrarlobby und von Teilen der Union durchgesetzt haben.