Für die Bewältigung der Kosten der Pandemie benötigen wir einen zweiten Nachtragshaushalt 2021. Zudem wurden aufgrund der Corona-Pandemie viele geplante Investitionen in den Klimaschutz in den letzten Jahren nicht getätigt. Es gilt nun, diese Investitionen nachzuholen und so auch die Transformation der Wirtschaft voranzubringen. Das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 schafft mehr Planungssicherheit für private Investitionen und sendet unabdingbare wirtschaftliche Impulse.
Ich habe dem Antrag zu einer Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 zugestimmt.