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Abgestimmt mit JA

Mindestlohn (Artikel 7 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung)

Im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde ab dem 01. Oktober 2022, muss auch die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro erhöht und dynamisiert werden. Beschäftigte müssten sonst ihre Arbeitszeit reduzieren, um unter dieser Grenze zu bleiben.  Analog wird auch die Obergrenze von Midijobs von 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht. 

Ich habe der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze zugestimmt.

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Bärbel Bas, MdB
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11011 Berlin

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