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Abgestimmt mit JA

Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (Gesetzentwurf)

Besonders vulnerable Personen sind weiterhin durch das Corona-Virus gefährdet. Wir haben daher das im Juli 2022 in erster Lesung beratene Covid-19-Schutzgesetz um Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter (§28a und b IfSG) ergänzt. Die Änderungen erlauben bundesweit einheitliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Maskenpflicht im Fernverkehr, sowie ein zweistufiges Pandemiemanagement durch die Bundesländer. Diese Regeln werden ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Das Gesetz sieht weitere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung vor, unter anderem eine Verlängerung der Ermächtigungsgrundlage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die Corona-Impfverordnung und Testverordnung bis zum 31. Dezember 2022 sowie eine Verlängerung der Impfberechtigung für Apothekerinnen und Apotheker sowie  Zahn- und Tierärztinnen und -ärzte bis zum 30. April 2023. Des Weiteren wird der Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe gestärkt. So kann trotz des zu erwartenden Anstiegs der Infektionszahlen in den kommenden Monaten, das gesellschaftliche Zusammenleben weitergehen, ohne dass unser Gesundheitssystem überlastet wird.

Ich habe dem Gesetz zugestimmt.

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Bärbel Bas, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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