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Abgestimmt mit JA

Bundeszentralregistergesetz (Gesetzentwurf)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundeszentralregisters (BZRG) verfolgt verschiedene Ziele. Zwei Änderungen im BZRG dienen dem Austausch von Strafregisterinformationen mit Drittstaaten. Weitere Änderungen dienen der Digitalisierung des Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters. Schließlich wird durch eine Änderung im Strafrecht das öffentliche Billigen, das Leugnen oder das gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ausdrücklich unter Strafe gestellt, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt anzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Europäische Kommission bemängelt, dass das genannte Verhalten bislang von keiner deutschen Strafvorschrift ausdrücklich erfasst sei. In § 130 StGB wird deswegen ein neuer Absatz 5 eingefügt, der das genannte Verhalten ausdrücklich benennt und damit die Strafbarkeit eindeutig klarstellt.

Ich habe dem Gesetzentwurf daher zugestimmt.

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Bärbel Bas, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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