In einem Antrag forderte die Fraktion Die Linke, eine Neuregelung der Regelbedarfe nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie dem Regelbedarfsgesetz. Bis diese Änderung in Kraft treten würde, sollten die Regelsätze um 200 Euro angehoben werden. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales ist diesem Antrag aufgrund der bereits beschlossenen Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2023 nicht gefolgt. Ich habe der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales daher zugestimmt.