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Abgestimmt mit JA

Änderung des Infektionsschutzgesetzes (2. Beratung/ Gesetzentwurf)

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In besonderen Ausnahmefällen, etwa aufgrund einer unerwartet hohen Anzahl an Patientinnen und Patienten während einer Pandemie, können Behandlungskapazitäten so knapp werden, dass eine Triage nötig wird. Um zu entscheiden, welche Patientinnen und Patienten in solchen Fällen eine intensivmedizinische Behandlung erhalten, verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber transparente und rechtssichere Verfahren und Kriterien festzulegen. Dies geschieht mit diesem Gesetz.

Ich habe daher dem Gesetzentwurf zugestimmt.

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