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Abgestimmt mit JA

Änderung des Atomgesetzes - 19. AtGÄndG (Gesetzentwurf)

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Rahmenbedingungen für einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen werden. Ziel ist es dabei, die Energieversorgungssicherheit im Winter 2022/2023 trotz der akuten Krisensituation zu gewährleisten.  Dabei werden lediglich die bereits vorhanden Brennelemente in den Atomkraftwerken genutzt. Der Einsatz neuer Brennelemente ist durch den Entwurf nicht zulässig, zusätzliche hochradioaktive Abfälle entstehen daher nicht.

Ich habe dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.

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Bärbel Bas, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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