Der Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen sah eine Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften vor. Um der angespannten Lage auf den Energiemärkten durch Krisenvorsorge- und Krisenbewältigungsinstrumente entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf eine Fortentwicklung des Energiesicherungsgesetzes vor. Zudem waren die im Energiesicherungsgesetz noch aus den 1970er-Jahren stammenden Regelungen zur Entschädigung und zum Härteausgleich an die Fortentwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Außerdem war für die Realisierung laufender Infrastrukturvorhaben bei Gas zur Sicherung der Energieversorgung Sorge zu tragen. Hierbei ging es unter anderem darum, die Anbindungspipeline für eine schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheit (Floating Storage Regasification Unit – FRSU) für den Winter 2022/2023 zu realisieren.
Ich habe dem Gesetzentwurf daher zugestimmt.