Der bereits im Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zur Einführung des Bürgergeldes wurde vom Bundesrat an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Dort wurden noch wenige Punkte verändert. Dies machte eine erneute Abstimmung im Bundestag nötig. Die Grundidee des Bürgergeldes bleibt davon unberührt: Wir überwinden damit das sogenannte Hartz-IV-System und Arbeitssuchende erhalten einen höheren Regelsatz und kooperieren fortan auf Augenhöhe mit den Jobcentern. Ein weiterer zentraler Baustein ist die Stärkung von Weiter- und Fortbildung. Mit dem Bürgergeld setzen wir auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Schutzversprechen unseres Sozialstaats. Menschen sollen durch eine umfassende, individuelle und passgenaue Beratung und Unterstützung langfristig in Arbeit gebracht werden.
Ich habe der Beschlussempfehlung zugestimmt.