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Abgestimmt mit JA

Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82)

Die Änderung des Artikels 82 des Grundgesetzes ermöglicht es, Gesetze und Rechtsverordnungen künftig anstatt in der derzeit allein verbindlichen Papierform auch digital zu veröffentlichen. Dadurch wird der Ausgabeprozess beschleunigt, der Zugang zum Bundesgesetzblatt verbessert und Ressourcen können gespart werden.

Daher habe der Änderung des Artikels 82 des Grundgesetztes zugestimmt.

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