Die Zahl der Abgeordneten im Bundestag liegt mittlerweile bei 736. Gesetzlich vorgesehen sind 598 Abgeordnete. Die erhebliche Überschreitung würde sich aufgrund der Überhang- und Ausgleichsmandate auch bei künftigen Wahlen weiter fortsetzten. Dies kann die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments behindern. Zudem führt die Größe des Parlaments zunehmend zu Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, vom Bundestag, dass er in der Lage ist, sich selbst zu reformieren. Dies gelingt mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes und der Einführung einer festen Obergrenze von 630 Abgeordneten.
Ich der Gesetzesänderung zugestimmt.