Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit angesichts der verschärften Lage auf den Energiemärkten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine zu gewährleisten. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird die Möglichkeit einer Treuhandverwaltung über Unternehmen der kritischen Infrastruktur und als Ultima Ratio auch die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen. Ziel ist es, im Krisenfall schnell handlungsfähig zu sein und die Versorgungssicherheit stets zu wahren.
Ich habe der Gesetzänderung zugestimmt.