Die CDU/CSU-Fraktion forderte den Deutschen Bundestag auf, eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herzustellen, ermöglicht durch ein Bestandsmanagement Wolf, das auch die Bejagung des Wolfes beinhaltet. Die vorherige Regierungskoalition hatte 2020 eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen und darin auch die Entnahme von problematischen Wölfen ermöglicht. Die durchgeführte Anhörung hat ergeben, dass das eigentliche Problem darin besteht, diese Novelle umzusetzen. Es besteht als kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat eine Ablehnung des Antrags empfohlen.
Ich bin dieser Empfehlung gefolgt und habe für die Beschlussempfehlung des Ausschusses gestimmt.