Die Fraktion DIE LINKE forderte die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) für den Erhalt und die Stärkung des individuellen Rechts auf Asyl einzusetzen und insbesondere verpflichtenden Grenzverfahren und der Ausweitung sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten-Regelungen klar zu widersprechen. Die EU-Staaten haben sich vor wenigen Tagen auf eine verlässliche Steuerung und Ordnung der Migration geeinigt und sorgen so für eine neue, solidarischere Migrationspolitik. Verfahren an den Außengrenzen wird es nur für Asylsuchende mit geringer Anerkennungsquote geben. Es geht um schnelle und faire Asylverfahren für diejenigen, bei denen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie in der EU Schutz benötigen. Menschen, die mit Kindern in Europa Schutz suchen, kommen meist aus Kriegsgebieten - und die haben ohnehin hohe Aussicht auf Schutz in der EU und müssen nicht in die Grenzverfahren. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat daher die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Ich habe der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat zugestimmt.