Der Gesetzentwurf dient dazu, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass der auf EU-Ebene beschlossene Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments in deutsches Recht umgesetzt werden kann.
Die Nichtzustimmung der Bundesrepublik Deutschland hätte das Scheitern der europäischen Wahlrechtsreform und das Fortbestehen des bisherigen Rechtszustandes zur Folge. Die SPD-Fraktion unterstützt das Ziel des Gesetzentwurfs, die erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Direktwahl zu schaffen.
Ich habe dem Gesetzentwurf daher zugestimmt.