Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung wurde für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. In diesem Zusammenhang wurden zwei sogenannte Gruppenanträge von Abgeordneten zur Regelung der Suizidhilfe zur Abstimmung gestellt. Der Gesetzentwurf von Abgeordneten um Lars Castellucci sah vor, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe zu stellen, jedoch Ausnahmen für Fälle der Freiverantwortlichkeit zuzulassen.
Ich habe für den Gesetzentwurf der Abgeordneten um Katrin Helling-Plahr und Renate Künast gestimmt und daher diesen Gesetzentwurf abgelehnt.