Aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine fehlen Deutschland noch immer wichtige Importmengen an Erdgas. Damit es im Winter 2023/2024 nicht zu einer Gasmangellage kommt, müssen diese Mengen ersetzt werden. Eine der wenigen Möglichkeiten, auf dem Weltmarkt kurzfristig zusätzliche Gasmengen zu beschaffen und die Versorgungssicherheit herzustellen, ist der Einkauf verflüssigten Erdgases (LNG). Um ausreichend LNG in Deutschland anlanden, regasifizieren und weiterleiten zu können, ist der Ausbau der Importinfrastruktur unverzichtbar.
Daher hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes vorgelegt. Darüber hat der Bundestag abgestimmt. Dieser sieht vor, die notwendige Infrastruktur für die Verteilung der angelandeten Gasmengen schneller zu bauen. Ziel ist insbesondere, den Bau von einzelnen Gasfernleitungen zu beschleunigen, die zur Abführung von Gasmengen aus den schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (FSRU) zwingend erforderlich sind. Des Weiteren wird ein zusätzlicher Standort für FSRU im Ostseeraum in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen und zwei Standorte (Hamburg und Rostock) herausgenommen. Außerdem sollen die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Standorte fortentwickelt werden.
Mit dem Gesetz werden die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Erdgas aufrechterhalten und präzisiert.
Ich habe dem Gesetzentwurf daher zugestimmt.